Die Gefährlichkeit von Arbeiten auf Leitern wird oftmals unterschätzt. Die überwiegende Anzahl der Unfälle sind auf das Fehlverhalten der Benutzer oder Vorschäden an Leitern zurückzuführen. In der BGV D 36 sind die wichtigsten Regeln für das sichere Benutzen von Leitern und Tritten zusammengefasst. In § 29 wird gefordert, dass jeder Unternehmer eine geeignete Person zu beauftragen hat, die Leitern und Tritte wiederkehrend auf den ordnungsgemäßen Zustand prüft.
Unsere Leistungen für Sie beinhalten folgendes:
- Leitern mit Zuordnungskennzeichnungen versehen (markieren)
- Überprüfung gemäß nach BGV D36 § 29 und GUV 6.4
- Vorschläge für ev. notwendige Ersatzteilbestellungen ggf. Reparaturen
- Anlegen eines Prüfblattes
- Anbringen von Aufklebern für die nächste Überprüfung der Leitern
Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf, und fragen Sie einfach nach Ihrem individuellem Angebot an, wir beraten Sie gerne.
Achtung !
Die neue Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten (BGI694), finden Sie als PDF-Download unter diesem Link hier : Download BGI 694


